Dienstag, April 30, 2024
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Geschichtsverein Unkel stellt neuen Geschichtsboten vor

Unkel am Rhein. Foto: rhein, von Martin, stock.adobe.com

Der Geschichtsverein Unkel bringt auch in diesem Jahr wieder einen Geschichtsboten heraus. In der Nummer 33 unserer Publikationsreihe geht es um das Gerichtswesen in Unkel im 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Grundlage unserer Recherchen sind die Gerichtsakten, die sich noch im Unkeler Stadtarchiv  befinden. Unsere Vereinsmitglieder Werner Mayer und Rudolf Vollmer haben die Akten gesichtet, bearbeitet und transkribiert. Dadurch entstanden lesbare Vorlagen für die Darstellung exemplarischer Fälle durch die Autoren Piet Bovy, Wilfried und Giesela Meitzner und Tom Weingärtner.

Das Schöffengericht des Kirchspiels Unkel beschäftigte sich in dem genannten Zeitraum überwiegend mit kleineren Delikten wie Diebstahl, Körperverletzung, Ehebruch oder Wirtshausschlägereien. Erste Fälle wurden bereits in der letzten Ausgabe des Geschichtsboten vor einem Jahr veröffentlicht. In der neuesten Ausgabe veröffentlichen wir sieben weitere Fälle, die in Unkel verhandelt wurden: Diebstahl, Ehebruch, Anklagen wegen einer Wirtshausschlägerei in Rheinbreitbach und wegen des sogenannten Tierjagens.

Besonders ausführlich wird der Fall des Gewohnheitsverbrechers Anton Kühlwetter dargestellt, der 1739 auf dem Stuxberg über Unkel gehängt wurde. Kühlwetter verfügte über ein langes Strafregister, das er in verschiedenen Gerichtsbezirken entlang des Rheins zusammengetragen hatte.

Daneben informiert der Geschichtsbote Nr.33 über die Schöffen, die im 18. Jahrhundert in Unkel wirkten, sowie den rechtlichen und politischen Hintergrund, vor dem Straftaten begangen, verhandelt und geahndet wurden. Zu diesem Hintergrund gehören Streitigkeiten zwischen den einzelnen Gerichten, das Verhältnis zwischen der lokalen Gerichtsbarkeit und den erzbischöflichen Behörden in Bonn oder die damals üblichen Strafen. Eine gängige Strafe war der befristete oder dauerhafte Verweis der Delinquenten aus einem Teilstaat des deutschen Reiches, was angesichts der zahlreichen Grenzen entlang des Rheins von besonderer Bedeutung war. Eigene Kapitel sind dem Unkeler Kirchturm, in dem die meisten Fälle verhandelt wurden, und dem Gefängnisturm gewidemet. Ein Exkurs beschäftigt sich mit der Bedeutung der Festung Ehrenbreitstein für Unkel unter der nassauischen Herrschaft Anfang des 19. Jahrhunderts.

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